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Angaben zum Urteil
Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei Dienstpostenbesetzung
Gericht:
BVerwG
Aktenzeichen:
1 WB 36/88
Urteil vom:
15.02.1990
Leitsätze:
2. Bei Personalentscheidungen, die einen schwerbehinderten Soldaten betreffen, haben die personalführenden Stellen zuvor die zuständige Schwerbehindertenvertretung zu hören und deren Erwägungen zum Gegenstand ihrer Entscheidung zu machen.
3. Unterbleibt die Anhörung, ist die Ermessensentscheidung zwar nicht unwirksam, aber regelmäßig rechtswidrig.
Quelle:
Leben und Weg 02/1995
Referenznummer:
R/R0234
Weitere Informationen
Themen:
- Anhörung / Beteiligungspflicht / Mitwirkungsrecht /
- Beteiligung bei Versetzungs- / Umsetzungsverfahren /
- Schwerbehindertenvertretung
Schlagworte:
- Anhörung /
- Beförderung /
- Beteiligungspflicht /
- Bevorzugung /
- BVerwG /
- Diskriminierung /
- Ermessensentscheidung /
- Mitwirkungsrecht /
- Personalentscheidung /
- Schwerbehinderteneigenschaft /
- Schwerbehindertenvertretung /
- Soldat /
- Stellenbesetzung /
- Urteil /
- Versetzung /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationsstand: 10.04.1995