Im Arbeitsleben hat eine Abhängigkeitserkrankung neben der individuellen Gesundheitsgefährdung vor allem Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Unfallgefährdung am Arbeitsplatz.
Therapie: Vor der sogenannten Entwöhnungsbehandlung steht die Entgiftung, worunter der abrupte Entzug von einem Suchtmittel zu verstehen ist. Die Entgiftung findet in der Regel im Rahmen eines mehrtägigen stationären Aufenthaltes in einem internistischen oder psychiatrischen Krankenhaus statt.
Da eine Abhängigkeitserkrankung neben der körperlichen Beeinträchtigung vor allem eine psychische Erkrankung ist, beginnt nach der körperlichen Entgiftung eine mehrmonatige Entwöhnungstherapie. Dabei sollen die Hintergründe des Suchtmittelmissbrauchs erkannt werden und neue Möglichkeiten der Lebens- und Problembewältigung erlernt werden. Die erreichten Therapieziele werden durch die Nachsorge, beispielsweise im Rahmen von Selbsthilfegruppen, stabilisiert.
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben kann das Integrationsamt gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung innerbetriebliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses anregen sowie die betriebliche Rehabilitation von schwerbehinderten Mitarbeitern nach einer Suchttherapie unterstützen. Darüber hinaus unterstützen das Integrationsamt und die Rehabilitationsträger Betriebe beim Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, das im Sinne einer umfassenden Prävention auch die Suchtprävention umfasst.
Betriebliche Suchtprävention versteht sich als ein ganzheitliches Konzept mit mehreren Bausteinen. Dazu gehören verbindliche Regelungen zur Vorgehensweise bei Suchtproblemen, Sensibilisierung und Information von Führungskräften sowie die Ausbildung eines Suchthelfers oder betrieblichen Ansprechpartners. Seine Aufgabe ist es auch, den Kontakt zu externen Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen zu vermitteln.