Die Beratungsfachkräfte des Reha-Teams können die Fachdienste der Agentur für Arbeit hinzuziehen: den Ärztlichen Dienst, den Berufspsychologischen Service oder den Technischen Beratungsdienst. Gegebenenfalls können – mit Einverständnis der Betroffenen – auch Gutachten anderer Stellen herangezogen werden. Die Ergebnisse aller Beratungen, Gutachten und sonstigen Feststellungen werden zusammengefasst und dienen als Grundlage, um gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen festzulegen.
Die Beratungskräfte des Reha-Teams entscheiden in jedem Einzelfall individuell, ob die Voraussetzungen für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Für die Förderung und Ausführung der Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation richten sich die Arbeitsagenturen nach dem Grundsatz: "so normal wie möglich, so speziell wie nötig".