Das Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Prüferinnen und Prüfer können zum Beispiel in einer mündlichen Prüfung auch Fragen zum Inhalt des Berichtsheftes stellen.
Wenn Auszubildende ihr Berichtsheft nicht führen, kann das ein Grund für eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar für eine fristlose Kündigung sein. Eine Ausnahme gilt für Auszubildende mit Behinderung – je nach Art und Schwere einer Behinderung können sie von der Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes befreit werden.