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Bibliographische Angaben zur Publikation
Andere Leistungsanbieter statt Werkstatt
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
RP Reha, 2019, 6. Jahrgang (Heft 1), Seite 36-41, Halle (Saale): Universitätsverlag Halle-Wittenberg, ISSN: 2366-7877
Jahr:
2019
Abstract:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit dem § 60 SGB IX 'Andere Leistungsanbieter' als neue Möglichkeit geschaffen. Ab 01.01.2018 können nicht nur Werkstätten für behinderte Menschen Werkstatt-Leistungen erbringen.
Menschen mit Werkstatt-Anspruch sollen bei 'Anderen Leistungsanbietern' eine Alternative angeboten bekommen. Das neue Angebot kann auch in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes umgesetzt werden. Der Beitrag befasst sich mit dem aktuellen Stand der Umsetzung, insbesondere mit der Option, solche Angebote in normalen Betrieben zu entwickeln.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Allgemeiner Arbeitsmarkt /
- Alternative Beschäftigungsmöglichkeit /
- Andere Leistungsanbieter /
- Anforderung /
- Anspruch /
- Arbeitswelt /
- Bestandsaufnahme /
- Betrieb /
- Betriebliche Inklusion /
- Bundesteilhabegesetz /
- Gesetz /
- Leistung /
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben /
- Mensch mit Behinderung /
- Recht /
- Rehabilitationsträger /
- Stand der Umsetzung /
- Teilhabe /
- Umsetzung /
- Voraussetzung /
- Werkstattbeschäftigter /
- Werkstatt für behinderte Menschen /
- Zukünftige Entwicklung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
Homepage: https://uvhw.de/rp-reha.html
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Referenznummer:
R/ZS0184/0100
Informationsstand: 16.04.2019