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Bibliographische Angaben zur Publikation
Kündigungsschutz bei psychischer Krankheit
Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.10.2014 mit dem Aktenzeichen 4 Sa 126/14
Autor/in:
Thoma, Nicole
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
RP Reha, 2016, 3. Jahrgang (Heft 2), Seite 15-18, Halle (Saale): Universitätsverlag Halle-Wittenberg, ISSN: 2366-7877
Jahr:
2016
Abstract:
Die Autorin führt aus, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung stets das letzte Mittel darstellt, den betrieblichen Interessen der kündigenden Arbeitgeber/innen gerecht zu werden.
Von Arbeitnehmer/innen, die ihre geschuldete Arbeit krankheitsbedingt auf Dauer nicht mehr auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz leisten können, dürfen sich Arbeitgeber/innen erst trennen, wenn die Beschäftigten für das vertraglich Vereinbarte unter keinen Umständen mehr sinnvoll eingesetzt werden können und auch eine Anpassung der vertraglichen Leistungspflicht nicht verlangt werden kann.
In dem Beitrag geht die Autorin auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ein, bei der es um die Kündigung eines psychisch erkrankten Arbeitnehmers ging und von seiner Arbeitstätigkeit möglicherweise für andere Mitarbeiter/innen und Sachgegenstände ausgehenden Gefährdungen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
Homepage: https://uvhw.de/rp-reha.html
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Referenznummer:
R/ZS0184/0043
Informationsstand: 11.11.2016