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Bibliographische Angaben zur Publikation
Zur Kostenerstattung bei Kopforthesenversorgung: Molding Helmets in der GKV
Autor/in:
Stephan, Nico
Herausgeber/in:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT)
Quelle:
Orthopädie-Technik, 2014, 65. Jahrgang (Heft 4), Seite 14-15, Dortmund: Orthopädie-Technik, ISSN: 0340-5591
Jahr:
2014
Abstract:
Der Einsatz einer Kopforthese gilt als letzte Möglichkeit der Behandlung einer nicht-synostotischer Schädelasymmetrie. Diese Maßnahme kann nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate erfolgen und muss durch die Krankenkassen genehmigt werden. Die Anträge sind zeitaufwändig und ihnen wird nur selten stattgegeben.
Die medizinische Sachlage und die Rechtslage bei Versorgungen mit Kopforthesen sind komplex. Bei entsprechender Dokumentation und Einhaltung der Versorgungsabläufe ist die Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen aber nicht aussichtslos Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 04.06.2009, Aktenzeichen: S 16 KR 631/07).
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Kopforthesen | REHADAT-Hilfsmittel
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Orthopädie-Technik
Homepage: https://verlag-ot.de/fachzeitschrift/kurzportrait/index_ger....
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Referenznummer:
R/ZS0134/0109
Informationsstand: 02.05.2014