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Bibliographische Angaben zur Publikation
Schule - und dann?
Die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM)
Quelle:
Werkstatt:Dialog, 2011, 27. Jahrgang (Heft 2), Seite 34-38, Frankfurt am Main: Eigenverlag, ISSN: 1864-2993
Jahr:
2011
Abstract:
Behinderte Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zu der Werkstatt. Sie gelten gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 in Verbindung mit § 45 Sozialgesetzbuch XII als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Dieser Rechtsstatus führt dazu, dass Beschäftigte im Arbeitsbereich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach § 41 Sozialgesetzbuch XII haben können.
In den vergangenen Monaten erreichten die BAG:WfbM immer wieder Meldungen, wonach die Sozialleistungsträger Teilnehmern aus dem Eingangsverfahren oder dem Berufsbildungsbereich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung strikt verweigern. Sie verweisen vielmehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt und in Einzelfällen immer noch auf SGB II-Leistungen. Sie unterstellen, dass Teilnehmer im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einen anderen rentenrechtlichen Status besitzen als Beschäftigte im Arbeitsbereich.
Um die Frage der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung bei Abgängern der Förderschulen fundiert beantworten zu können, müssen Ergebnisse von Praktika, Arbeitserprobungen und Berichte der Berufsschulen/Werkstufen herangezogen werden. Für die Schulabgänger ist es daher unabdingbar, möglichst früh ihre Chancen auf eine Erwerbstätigkeit zu testen. Hierzu ist ein berufliches Orientierungsverfahren notwendig. Außerdem ist eine Vernetzung und Koordinierung der Akteure der beruflichen Rehabilitation, wie Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Kultusverwaltung, Integrationsfachdienst, Werkstatt, unabdingbar.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Beruf /
- Berufliche Rehabilitation /
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme /
- Diskussion /
- Eingangsverfahren /
- Jugendlicher /
- Minderung der Erwerbsfähigkeit /
- Nachschulische Lebenssituation /
- Orientierung /
- Praktikum /
- Schule /
- Soziale Teilhabe /
- Sozialleistungsträger /
- Übergang /
- Übergang Schule-Beruf /
- Werkstatt für behinderte Menschen /
- Zukünftige Entwicklung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Werkstatt:Dialog
Homepage: https://www.bagwfbm.de/wdg
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0117/8783
Informationsstand: 29.06.2011