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Bibliographische Angaben zur Publikation
Nicht ohne uns über uns: Vorgeschaltete Maßnahmen sollen Gewissheit bringen
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM)
Quelle:
Werkstatt:Dialog, 2008, 24. Jahrgang (Heft 1), Seite 29, Frankfurt am Main: Eigenverlag, ISSN: 1864-2993
Jahr:
2008
Abstract:
Für das Jahr 2008 plant die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Einführung einer neuen Maßnahme, die den Eingangsverfahren vorgeschaltet wird, wenn notwendig. Sie reagiert damit auf die Kritik, dass vor der Werkstattaufnahme zu wenig nach Alternativen gesucht würde. Dies gilt vor allem bei dem Personenkreis, der an der Grenze zwischen dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Werkstatt stehen. Die drei Monate dauernden vorgeschalteten Maßnahmen sollen auf der Basis von § 33 Absatz 4 SGB IX durchgeführt werde. Dabei soll die berufliche Eignung abgeklärt werden.
Die Maßnahmen sollen nur in mittelbarem Zusammenhang zu den Werkstätten und deren Eingangsverfahren stehen. Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit ist hier eine Verkürzung auf vier Wochen möglich, da wesentliche Fragen bereits durch vorgeschaltete Maßnahmen geklärt werden. Dies wird von der BAG: WfbM kritisiert, da das Eingangsverfahren mehr als nur die Frage, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist, beinhalte.
Weiterhin wird kritisiert, dass die geplante Maßnahme bereits vielerorts inoffiziell beraten wird, ohne mit den Werkstätten zusammenzuarbeiten. Der Ausschluss der Einrichtungen aus dem Vergabeverfahren vermittle zudem, dass Werkstätten Personen aufnehmen wollen, die nicht auf die Werkstatt angewiesen sind.
In der Praxis sehe dies anders aus. So erhalten derzeit nur die Personen eine Kostenzusage für das Eingangsverfahren, bei denen der Fachausschuss bereits von einer Notwendigkeit der Werkstattaufnahme ausgeht. Damit sich das Eingangsverfahren zu einem Clearingverfahren ändert, wäre es erforderlich, die Methoden und Inhalte nach bundesweit einheitlichen Standards zu vereinbaren.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
§ 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Werkstatt:Dialog
Homepage: https://www.bagwfbm.de/wdg
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Referenznummer:
R/ZS0117/6564
Informationsstand: 15.04.2008