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Bibliographische Angaben zur Publikation
Augsburger Urteil - Anspruch auf Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
Autor/in:
Herausgeber/in:
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM)
Quelle:
Werkstatt:Dialog, 2018, 34. Jahrgang (Heft 2), Seite 48-49, Frankfurt am Main: Eigenverlag, ISSN: 1864-2993
Jahr:
2018
Abstract:
Das Sozialgericht in Augsburg hat in einem Urteil vom 16.02.2018, Aktenzeichen: S 8 SO 143/17, entschieden, dass auch bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Eingangs- und Berufsbildungsbereich eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden kann. Somit haben sie nach neuer Rechtslage dauerhaften Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Werkstatt:Dialog
Homepage: https://www.bagwfbm.de/wdg
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Referenznummer:
R/ZS0117/0216
Informationsstand: 10.09.2018