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Bibliographische Angaben zur Publikation
Geschützte Abteilungen in den Betrieben der ehemaligen DDR
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Quelle:
Fachdienst der Lebenshilfe, 1995, Nummer 1, Seite 29, Marburg: Lebenshilfe-Verlag, ISSN: 0944-825X
Jahr:
1995
Abstract:
Das Land Brandenburg hat dieses Instrument der beruflichen Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung aufrechterhalten und durch eine Förderrichtlinie rechtlich festgeschrieben.
Folgende Merkmale sind für eine geschützte Abteilung charakteristisch:
- Betriebe beziehungsweise Institutionen schließen Arbeitsverträge mit mindestens acht schwerbehinderten Menschen ab.
- Die geschützte Abteilung bildet eine organisatorische oder technologische Einheit, die in das Unternehmen integriert ist.
- Der Betreuungsaufwand, der besonders bei Menschen mit einer geistigen Behinderung erforderlich ist, wird durch einen fachlich und persönlich geeigneten Arbeitnehmer des Betriebes erbracht.
Zuwendungen aus Landesmitteln können durch die zuständige Hauptfürsorgestelle gewährt werden. Es gibt für schwerbehinderte Arbeitnehmer einen monatlichen Zuschuss bis zu DM 2.000. Bei einer Beschäftigung von mehr als 24 schwerbehinderten Menschen besteht die Möglichkeit, weitere Zuschüsse - unter anderem für Verwaltungsarbeiten, Arbeitsvorbereitung und soziale Dienste - in Anspruch zu nehmen.
Nach A. Schöneich gab es 1994 im Bundesland Brandenburg 34 geschützte Abteilungen mit mehr als 520 schwerbehinderten Beschäftigten. Neue geschützte Abteilungen sind vor allem im Dienstleistungsbereich, aber auch im produktiven Bereich entstanden, zum Beispiel: Wäschereien, Montage-, Demontage-, Recyclingverfahren, Metallbe- und -verarbeitung, Park- und Landschaftspflege, Landwirtschaft und Waldpflegearbeiten. Als ein Ergebnis dieser Maßnahme konnte auch festgestellt werden, dass die Kosten für einen Arbeitsplatz in einer geschützten Abteilung geringer sind als für einen Platz in einer Werkstatt für Behinderte.
Literatur:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg (Hrsg.): Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer in geschützten Abteilungen vom 30.07.1991 und 7.12.1992. 14474 Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 103.
Schöneich, A.: Geschützte Abteilungen in Betrieben. Ein altes, neues Modell. In: Das Band 4/94, S. 8-9.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Arbeit /
- Arbeitsleben /
- Arbeitsmarkt /
- Arbeitsplatz /
- Arbeitswelt /
- Beruf /
- Berufliche Rehabilitation /
- Betreuung /
- Betrieb /
- Brandenburg /
- DDR /
- Finanzielle Hilfe /
- Förderrichtlinie /
- Geschützte Beschäftigung /
- Inklusionsamt /
- Integration /
- Mensch mit Schwerbehinderung /
- Ost-West-Vergleich /
- Rehabilitation /
- Vergleich /
- Volltext /
- Werkstatt für behinderte Menschen
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Das Erscheinen des Fachdienstes wurde mit der Nummer 4/2008 eingestellt.
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0089/1239
Informationsstand: 05.09.1995