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Bibliographische Angaben zur Publikation
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in der Werkstatt für behinderte Menschen
Teil 1: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Autor/in:
Herausgeber/in:
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
Quelle:
Ergotherapie und Rehabilitation, 2005, 44. Jahrgang (Heft 4), Seite 18-20, Idstein: Schulz-Kirchner, ISSN: 0942-8623
Jahr:
2005
Abstract:
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erfüllen die im IX. Sozialgesetz verankerte Aufgabe zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Der Gesetzgeber definiert die in Frage kommende Personengruppe genau und stellt an entsprechende Einrichtungen verschiedene Anforderungen. So wird in einem - in der Regel dreimonatigen - Eingangsverfahren geprüft, ob und wie der Betroffene in der WfbM gezielt gefördert werden kann.
Die Pirminiuswerkstatt bietet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zur Teilhabe am beziehungsweise zur Eingliederung in das Arbeitsleben. In dieser Einrichtung arbeitet der Autor in einem interdisziplinären Team bestehend aus Erzieherinnen und Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung, Sozialpädagogen und Psychologen. Sein Aufgabengebiet umfasst u.a. die Diagnostik im Eingangsverfahren und die berufliche Bildung von behinderten Menschen in der WfbM.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Werkstättenverordnung (WVO) | REHADAT-Recht
Teil 2 des Artikels | REHADAT-Literatur
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Ergotherapie und Rehabilitation
Homepage: https://www.skvdirect.de/ergotherapie-und-rehabilitation/
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Referenznummer:
R/ZS0082/0011
Informationsstand: 02.05.2005