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Bibliographische Angaben zur Publikation
Inklusion: Was Arbeitgeber bei Bewerbungen beachten müssen
Menschen mit Schwerbehinderung
Autor/in:
Lorenz, Daniela
Herausgeber/in:
23 Handwerkskammern
Quelle:
Deutsche Handwerks Zeitung, 2018, 70. Jahrgang (01.08.2018, Online-Ausgabe), Bad Wörishofen: Holzmann, ISSN: 0343-4346 (Print)
Jahr:
2018
Link(s):
Abstract:
Menschen mit Behinderung sollen in den Arbeitsmarkt integriert werden, das wünscht sich der Gesetzgeber. Mehr noch: Arbeitgeber haben die gesetzliche Pflicht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. 'Das ist eine sozialpolitische Aufgabe, die vom Gesetzgeber so vorgesehen ist', sagt Rechtsanwalt Tobias Törnig.
In dem Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung gibt er Auskunft über gesetzliche Regelungen, die Betriebe bei Bewerbungen beachten sollten.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Ablehnung /
- Arbeitgeber /
- Arbeitsagentur /
- Arbeitsrecht /
- Ausgleichsabgabe /
- Auswahlverfahren /
- Behinderung /
- Berufliche Inklusion /
- Beschäftigung behinderter Menschen /
- Beschäftigungspflicht /
- Betrieb /
- Betriebspraxis /
- Beweislastumkehr /
- Bewerbung /
- Bewerbungsverfahren /
- Fragerecht /
- Prüfpflicht /
- Rechtsgrundlage /
- Schwerbehinderung /
- Sozialrecht
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Deutsche Handwerks Zeitung
Homepage: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de
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Referenznummer:
R/ZA8752
Informationsstand: 28.09.2018