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Bibliographische Angaben zur Publikation
Fachkonzept für Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern
Sammelwerk / Reihe:
Fachkonzepte der Bundesagentur für Arbeit
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Quelle:
Nürnberg: Eigenverlag, Online-Ressource, 2017, 21 Seiten: PDF
Jahr:
2017
Link(s):
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Abstract:
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Dezember 2017 ein Fachkonzept für Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich bei sogenannten anderen Leistungsanbietern vorgelegt. Außerdem hat sie das übergreifende Fachkonzept für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation aktualisiert.
Als Rehabilitationsträgerin fördert die BA Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben spezifischer Leistungsanbieter. Dies sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Die WfbM erbringen Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich.
Seit Inkrafttreten der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2018 (Art. 26 Abs. 1 BTHG) können Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) und im Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX) haben, diese Leistungen nun auch außerhalb von WfbM bei anderen Leistungsanbietern (nach § 60 SGB IX) in Anspruch nehmen. Zur Regelung legte die BA Ende 2017 das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich für andere Leistungsanbieter vor. Das Fachkonzept für Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern gilt ab 20.12.2017 und bis zum 19.12.2022.
Im Fachkonzept werden die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter beschrieben. Anbieter, die Leistungen erbringen möchten, müssen auf Basis dieses Fachkonzepts ein Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) erstellen und dieses zur Prüfung einreichen. Geprüft und bewertet wird das QLHB vom zuständigen Operativen Service - Team Arbeitsmarktdienstleistungen am Sitz der Regionaldirektion. Fällt die Prüfung positiv aus, kann der Leistungsanbieter zu Preisverhandlungen zugelassen werden. Preisverhandlungen führt das zuständige Regionale Einkaufszentrum.
Neben der Erarbeitung des Fachkonzepts aktualisierte die BA das übergreifende Fachkonzept für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Mit diesem Papier werden die Regelungen aus der Gemeinsamen Empfehlung Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 'im Interesse einer einheitlichen Anwendung um klarstellende Präzisierungen ergänzt', heißt es dort.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Andere Leistungsanbieter /
- Anforderung /
- Arbeitsbereich /
- Berufsbildungsbereich /
- Bundesagentur für Arbeit /
- Bundesteilhabegesetz /
- Eingangsverfahren /
- Fachkonzept /
- Gesetzesänderung /
- Konzept /
- Leistung /
- Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen /
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben /
- Qualitätssicherung /
- Rechtsgrundlage /
- Rechtsvorschrift /
- Reform /
- Rehabilitationsträger /
- SGB IX /
- Voraussetzung
Informationen in der ICF:
§ 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Homepage: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/veroeffent...
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/NV2193x06
Informationsstand: 18.08.2020