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Angaben zum Urteil
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Überraschungsentscheidung - keine Förderung eines Hochschulstudiums im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Gericht:
BSG 7. Senat
Aktenzeichen:
B 7 AL 166/01 B
Urteil vom:
05.12.2001
Orientierungssatz:
2. Ist dem Berufungsschriftsatz eines Behinderten zu entnehmen, dass ihm bereits bewußt war, dass ihm die begehrte Förderung seines Hochschulstudiums nach § 56 iVm § 58 AFG nur zusteht, wenn nicht wirtschaftlichere ( kürzere) Förderungsmöglichkeiten ebenfalls einen angemessenen Arbeitsplatz hätten sichern können, so kann es für ihn nicht überraschend gekommen sein, wenn das Berufungsurteil seinen Darlegungen nicht gefolgt ist, sondern zumutbare Bildungsmaßnahmen außerhalb des Hochschulbereichs für ihn im Zeitpunkt seines Studienbeginns jedenfalls nicht ausgeschlossen hat.
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Referenznummer:
KSRE057650505
Weitere Informationen
Themen:
- Ausbildung /
- Förderungsdauer / Förderungsumfang /
- Leistungen /
- Studium
Schlagworte:
- Ausbildung /
- behindertenspezifische Maßnahme /
- berufliche Rehabilitation /
- berufsfördernde Leistung /
- BSG /
- Förderung /
- Sozialgerichtsbarkeit /
- Studium /
- Urteil /
- Zumutbarkeit
Informationsstand: 31.07.2002