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Angaben zum Urteil
Verwaltungsgerichtlich aufgehobener Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Bindung der Arbeitsgerichte an verwaltungsgerichtliche Entscheidung
Gericht:
LAG Köln 7. Kammer
Aktenzeichen:
7 Sa 1155/09
Urteil vom:
21.07.2011
Grundlage:
ZPO § 148 / ZPO § 580 / ArbGG § 61 a / ArbGG § 64 / SGB IX § 85 / SGB IX § 91
Leitsätze:
2. Die Arbeitsgerichte aller Instanzen sind im Kündigungsschutzprozess an die verwaltungsgerichtliche Entscheidung gebunden. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist für den Kündigungsschutzprozess vorgreiflich i. S. v. § 148 ZPO.
3. Die Entscheidung darüber, ob der Kündigungsschutzprozess gem. § 148 ZPO ausgesetzt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des mit ihm befassten Arbeitsgerichts. Ist gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil erster Instanz die Berufung zugelassen und der Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ungewiss, ist im Zweifel dem Beschleunigungsgrundsatz der Vorrang einzuräumen und von einer Aussetzung abzusehen.
4. Der Arbeitgeber ist - ebenso wie der Arbeitnehmer in der umgekehrten Konstellation - durch die Möglichkeit der Restitutionsklage geschützt, falls der Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes zur Kündigung in einer höheren verwaltungsgerichtlichen Instanz wiederhergestellt werden sollte. In diesem Fall kann sich der Arbeitgeber weiterhin formalrechtlich auf die seinerzeit ausgesprochene Kündigung berufen.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
ArbG Köln Urteil vom 23.04.2009 - 17 Ca 5133/08
BAG Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 991/11
Zurückverwiesen an das LAG Köln Urteil vom 20.02.2014 - 7 Sa 1155/09
Quelle:
Referenznummer:
R/R5303
Weitere Informationen
Themen:
- außerordentliche Kündigung /
- Kündigung /
- Zustimmungsverfahren / Integrationsamt
Schlagworte:
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- aufschiebende Wirkung /
- außerordentliche Kündigung /
- Beschleunigung /
- Bindung /
- Bindungswirkung /
- Integrationsamt /
- Kündigung /
- Kündigungsschutzklage /
- Kündigungszustimmung /
- Restitutionsklage /
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- Wirksamkeit /
- Zustimmung /
- Zustimmungsbescheid
Informationsstand: 11.01.2013