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Angaben zum Urteil
Wirksamkeit einer außerordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung - Fehlende Mitwirkung bei der Suche nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten
Gericht:
LAG Köln 11. Kammer
Aktenzeichen:
11 Sa 851/16
Urteil vom:
16.08.2017
Grundlage:
TV-L § 34 II / BGB § 626
Tenor:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 08.03.2016 nicht aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
ArbG Bonn, Urteil vom 21.07.2016 - 3 Ca 558/15
Quelle:
Referenznummer:
R/R7587
Weitere Informationen
Themen:
- außerordentliche Kündigung /
- krankheitsbedingte Kündigung /
- Kündigung /
- Weiterbeschäftigung / leidensgerechter Arbeitsplatz
Schlagworte:
- Alternativarbeitsplatz /
- Arbeitgeberpflicht /
- Arbeitsfähigkeit /
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- außerordentliche Kündigung /
- Darlegungslast /
- körperliche Beeinträchtigung /
- Krankheitsbedingte Kündigung /
- Kündigung /
- leidensgerechter Arbeitsplatz /
- Leistungsfähigkeit /
- Prüfpflicht /
- Qualifikation /
- Urteil /
- Weiterbeschäftigungsanspruch
Informationsstand: 26.07.2018