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Angaben zum Urteil
Pflicht zur Einladung zum Vorstellungsgespräch und zur Erkundigung nach dem Bestehen einer Schwerbehinderteneigenschaft
Gericht:
LAG Baden-Württemberg
Aktenzeichen:
4 Sa 18/10
Urteil vom:
06.09.2010
Leitsätze:
2. Macht ein schwerbehinderter Bewerber im Bewerbungsschreiben unklare Angaben über den Grad und die Art seiner Behinderung, so trifft den Arbeitgeber keine Pflicht, sich im Hinblick auf § 1 AGG über den Grad und die Art der Behinderung zu erkundigen.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
ArbG Pforzheim Urteil vom 09.03.2010 - 1 Ca 584/09
Revision eingelegt unter Az. 8 AZR 608/10
Quelle:
Justizportal des Landes Baden-Württemberg
Referenznummer:
R/R3487
Weitere Informationen
Themen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) /
- Arbeitsplatzsuche / Bewerbung /
- Benachteiligung / Benachteiligungsverbot /
- Bewerbungsverfahren / Personalauswahl /
- Neueinstellung / Stellenbesetzung /
- Personalauswahl öffentlicher Arbeitgeber
Schlagworte:
- Ablehnungsgrund /
- Anforderungsprofil /
- Arbeitgeberpflicht /
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- Bewerbung /
- Bewerbungsgespräch /
- Bewerbungsverfahren /
- Diskriminierung /
- Diskriminierungsverbot /
- Eignung /
- Einladung /
- Einladungspflicht /
- Entschädigung /
- Entschädigungsanspruch /
- Meldepflicht /
- Neueinstellung /
- öffentlicher Dienst /
- Schadensersatz /
- Stellenbesetzung /
- Urteil
Informationsstand: 04.03.2011