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Angaben zum Urteil
Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher und die technische Ausstattung des Dolmetscherdienstes - angemessener Beruf - Studium der Erziehungswissenschaften - keine Verweisung auf eine abgeschlossene Berufsausbildung als Ergotherapeutin
Gericht:
SG Karlsruhe
Aktenzeichen:
S 1 SO 3101/14 ER
Urteil vom:
30.09.2014
Leitsätze:
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Justizportal des Landes Baden-Württemberg
Referenznummer:
R/R7278
Weitere Informationen
Themen:
- Ausbildung /
- Eingliederungshilfe /
- Leistungen /
- Leistungsträger /
- Sozialhilfeträger /
- Studium
Schlagworte:
- angemessener Beruf /
- Anspruch /
- Ausbildung /
- Eingliederungshilfe /
- einstweiliger Rechtsschutz /
- Förderungsfähigkeit /
- Gebärdensprachdolmetscher /
- Hörbehinderung /
- Kostenübernahme /
- Leistung /
- Mehrkosten /
- Schriftdolmetscher /
- Schwerhörigkeit /
- Sozialgerichtsbarkeit /
- Sozialhilfeträger /
- Studium /
- Urteil /
- Weiterqualifizierung
Informationsstand: 16.05.2017