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Angaben zum Urteil
Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Gebärdensprachdolmetschers für den Besuch eines gehörlosen Kindes in einer Regelgrundschule
Gericht:
LSG Bayern
Aktenzeichen:
L 8 SO 164/11 B ER
Urteil vom:
07.09.2011
Tenor:
II. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin K., A., wird abgelehnt.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
SG Augsburg Urteil vom 07.09.2011 - S 15 SO 110/11
Quelle:
Hinweis:
Einen Fachbeitrag zum Einstweiligen Rechtsschutz finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/2013/A4-...
Referenznummer:
R/R5382
Weitere Informationen
Themen:
- Ausbildung /
- Eingliederungshilfe /
- Eingliederungshilfe zur schulischen Integration /
- Leistungen /
- Schule /
- Schulische Integration
Schlagworte:
- Anordnungsanspruch /
- Anspruch /
- Ausbildung /
- Behindertenrechtskonvention /
- Eilverfahren /
- Eingliederungshilfe /
- einstweiliger Rechtsschutz /
- Förderbedarf /
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Informationsstand: 06.03.2013