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Angaben zum Urteil
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung der Nicht-Besetzung einer Beförderungsplanstelle - Qualifikationsgleichstand - Frühere dienstliche Beurteilungen
Gericht:
OVG NRW 6. Senat
Aktenzeichen:
6 B 1001/10 / 6 B 1001.10
Urteil vom:
13.10.2010
Leitsätze:
Eine Verwirkung sowohl des materiellen Rechts auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch des prozessualen Klagerechts tritt ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraums unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung unternommen zu werden pflegt, so dass beim Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen. Die Bemessung des Zeitraums hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Hinweis:
Einen Fachbeitrag zum Einstweiligen Rechtsschutz finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/2013/A4-...
Referenznummer:
R/R5325
Weitere Informationen
Themen:
- Beförderung /
- Benachteiligung / Benachteiligungsverbot /
- Bewerbungsverfahren / Personalauswahl /
- Dienstliche Beurteilung
Schlagworte:
- Alter /
- Auswahlentscheidung /
- Auswahlverfahren /
- Beamter /
- Beförderung /
- Beförderungsamt /
- Dienstherr /
- Dienstliche Beurteilung /
- Diskriminierung /
- einstweiliger Rechtsschutz /
- Entscheidungsspielraum /
- Gleichstellungsbeauftragter /
- Hilfskriterium /
- öffentlicher Dienst /
- Qualifikation /
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- Stellenbesetzung /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit /
- Verwirkung
Informationsstand: 01.02.2013