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Angaben zum Urteil
Erfolglose Beschwerde gegen einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts - Personalauswahl für eine Beförderungsplanstelle - Berücksichtigung der Schwerbehinderung bei der Leistungsbeurteilung
Gericht:
OVG NRW 6. Senat
Aktenzeichen:
6 B 922/10
Urteil vom:
02.09.2010
Tenor:
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
VG Düsseldorf Beschluss vom 02.07.2010 - 2 L 576/10
Quelle:
Referenznummer:
R/R4652
Weitere Informationen
Themen:
- Beförderung /
- Benachteiligung / Benachteiligungsverbot /
- Bewerbungsverfahren / Personalauswahl /
- Dienstliche Beurteilung /
- Personalauswahl öffentlicher Arbeitgeber
Schlagworte:
- Auswahl /
- Beamter /
- Beförderung /
- behinderungsgerechte Arbeitszeitgestaltung /
- Beurteilungskriterium /
- Bewerbungsverfahren /
- Dienstliche Beurteilung /
- Diskriminierung /
- Laufbahnwechsel /
- Leistungsbeurteilung /
- öffentlicher Dienst /
- Polizei /
- Schwerbehinderung /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationsstand: 26.11.2010