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Angaben zum Urteil
Kündigung - Häufige Kurzerkrankungen - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Gericht:
BAG
Aktenzeichen:
2 AZR 755/13
Urteil vom:
20.11.2014
Grundlage:
KSchG § 1 Abs. 1 und 2 / SGB IX § 14 Abs. 2 / SGB IX § 84 Abs. 2 / ASiG § 1 Satz 2 / ASiG § 3 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:
2. Hat der Arbeitgeber die gebotene Initiative nicht ergriffen, muss er zur Darlegung der Verhältnismäßigkeit einer auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützten Kündigung nicht nur die objektive Nutzlosigkeit arbeitsplatzbezogener Maßnahmen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG aufzeigen. Er muss vielmehr auch dartun, dass künftige Fehlzeiten ebenso wenig durch gesetzlich vorgesehene Hilfen oder Leistungen der Rehabilitationsträger in relevantem Umfang hätten vermieden werden können.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
ArbG Fulda Urteil vom 02.10.2012 - 1 Ca 471/11
LAG Hessen Urteil vom 3. Juni 2013 - 21 Sa 1456/12
Quelle:
Referenznummer:
R/R6670
Weitere Informationen
Themen:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement /
- krankheitsbedingte Kündigung /
- Kündigung /
- Prävention
Schlagworte:
- Arbeitgeberpflicht /
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- BAG /
- Betriebliche Beeinträchtigung /
- betriebliches Eingliederungsmanagement /
- Erforderlichkeit /
- krankheitsbedingte Fehlzeit /
- Krankheitsbedingte Kündigung /
- Kündigung /
- Kündigungswirksamkeit /
- Kurzerkrankung /
- Prävention /
- Prognose /
- soziale Rechtfertigung /
- Urteil /
- Verhältnismäßigkeitsprinzip /
- Weiterbeschäftigungsanspruch /
- Wirksamkeitsvoraussetzung /
- Zukunftsprognose
Informationsstand: 09.06.2015